Ab 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für Kleinunternehmer:innen! Die Umsatzgrenze steigt auf 55.000 € brutto, mit einer 10%-Toleranz bis 60.500 €. Die Steuererklärungspflicht bleibt bestehen. Wer auf die Befreiung verzichtet, kann Vorsteuer geltend machen – besonders vorteilhaft bei Geschäftskund:innen. Überschreitungen der Grenze führen nicht mehr zur Nachversteuerung des gesamten Umsatzes, sondern nur der Überbeträge.
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