Steuer · 23. Februar 2025
Ab 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für Kleinunternehmer:innen! Die Umsatzgrenze steigt auf 55.000 € brutto, mit einer 10%-Toleranz bis 60.500 €. Die Steuererklärungspflicht bleibt bestehen. Wer auf die Befreiung verzichtet, kann Vorsteuer geltend machen – besonders vorteilhaft bei Geschäftskund:innen. Überschreitungen der Grenze führen nicht mehr zur Nachversteuerung des gesamten Umsatzes, sondern nur der Überbeträge.
Gemischte Schenkungen sind nicht eindeutig im Steuerrecht qualifiziert. Erich Wolf empfiehlt eine gesetzliche Änderung im Einkommensteuergesetz, wodurch klargestellt ist, dass Geschäfte zwischen nahen Verwandten jedenfalls als unentgeltliche Schenkung zu qualifizieren sind.