Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Spielregeln für Kleinunternehmer! Die Umsatzgrenze wird auf 55.000 Euro brutto (inkl. Umsatzsteuer) angehoben. Zusätzlich wird die bisherige 15%-Toleranzgrenze durch eine 10%-Toleranz ersetzt. Das bedeutet: Ein Umsatz von bis zu 60.500 Euro brutto bleibt weiterhin umsatzsteuerfrei.
Wichtig: Auch als Kleinunternehmer bleibt die Steuererklärungspflicht bestehen. Wer auf die Befreiung verzichtet, kann Vorsteuer geltend machen – sinnvoll vor allem bei Geschäftskunden. Überschreitungen der Grenze führen ab 2025 nicht mehr zur Nachversteuerung des gesamten Umsatzes, sondern nur der Überbeträge.
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Wolfis 101 Steuertipps für Unternehmer, Linde-Verlag 2011
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